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Die JVC PP Produkte werden speziell für den professionellen geschäftsmäßigen Einsatz entwickelt. Dementsprechend sind auch die Gestaltung der Produkte, ihre Spezifikationen und technischen Daten sowie die angewandten Sicherheitsstandards für diese Anwendung ausgelegt. 1. JVC PP gewährleistet, daß die gelieferten Waren (Neuprodukte) frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, beginnend mit dem Gefahrenübergang. Die Gewährleistungsfrist bei Vorführware, Gebrauchtware oder sonstigen nicht als Neuware geltenden Artikeln unterliegt individuellen Vereinbarungen. 2. Wir werden unentgeltlich nach eigener Wahl die Liefergegenstände oder Teile derselben nachbessern oder neu liefern, die innerhalb der Gewährleistungsfrist infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. 3. Mehrere Nachbesserungsversuche sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 4. Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Dies gilt unter anderem für Projektionslampen, Bildwandler, Plasmaschirme, Videoköpfe, Lüfter, Verschleißteile wie Riemen, Gummirollen usw. und elektrische Kondensatoren. Wir gewährleisten nicht, daß sämtliche mit der Lieferung von Software üblicherweise auftretenden Programmfehler bereits im Rahmen der Inbetriebnahme vollständig beseitigt werden können. 5. Ein Sachmangel beim Besteller oder Dritten liegt ebenfalls nicht vor bei Schäden aus Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, Nichtbefolgung von Betriebs- und Wartungsanweisungen oder aus Einwirkung von Fremdzubehör. 6. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungsschäden aus Ansprüchen Dritter oder sonstige mittelbare und Folgeschäden sowie für aufgezeichnete Daten. Originaltext JVC Professional Products GmbH, Grüner Weg 10, 61169 Friedberg, Tel. 06031-605-0 Fassung vom 19.6.2007 |
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